Diese Seite beschreibt, wie Sie uns eine Schwachstelle in der Ordivis Platform melden, wie wir damit umgehen und welche Angaben wir nach der EU-Cyberresilienz-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2847, „Cyber Resilience Act“) bereitstellen. Sie gilt für alle Bestandteile der Ordivis Platform: Server, Windows-Client, Collector, Wallboard, Web-Portal, Android-App und Ordivis Toolbox.
Melden Sie Schwachstellen an security@ordivis.eu. Das ist der einzige von uns benannte Meldeweg. Bitte nutzen Sie nicht das Kontaktformular, und veröffentlichen Sie Ihre Erkenntnisse nicht, solange eine Abhilfe aussteht.
Hilfreich für uns sind:
Grams IT ist ein Kleinstunternehmen. Wir zahlen keine Prämien für Meldungen. Das sagen wir offen, statt eine Erwartung zu wecken, die wir nicht erfüllen.
Wer eine Schwachstelle in gutem Glauben untersucht und uns meldet, hat von uns keine rechtlichen Schritte zu befürchten. Diese Zusage gilt, solange Sie
Wir bitten Sie, eine gemeldete Schwachstelle neunzig Tage lang vertraulich zu behandeln oder bis zur Verfügbarkeit einer Abhilfe, je nachdem, was früher eintritt. Braucht eine Abhilfe länger, stimmen wir das Vorgehen mit Ihnen ab. Behobene Schwachstellen veröffentlichen wir mit Beschreibung, Schweregrad und Abhilfe.
Ist eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt, sind wir ab dem 11. September 2026 nach Artikel 14 der Cyberresilienz-Verordnung verpflichtet, sie binnen vierundzwanzig Stunden dem zuständigen Computer-Notfallteam und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit zu melden. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Absprache mit Ihnen; wir unterrichten Sie darüber.
Die Pflichten der Verordnung greifen vollständig ab dem 11. Dezember 2027. Wir stellen die folgenden Angaben schon jetzt bereit, weil unsere Kunden — öffentliche Verwaltung, Kommunen und Betreiber kritischer Anlagen — sie für ihre eigene Beschaffung brauchen.
Hersteller
Grams IT, Christian Grams, Mittelstraße 18, 34277 Fuldabrück, Deutschland.
Allgemeine Anschrift: info@ordivis.eu
Kontaktstelle für Schwachstellen
security@ordivis.eu. Unsere Strategie zur koordinierten Offenlegung steht auf dieser Seite. Maschinenlesbar findet sie sich unter /.well-known/security.txt.
Produkt
Ordivis Platform. Die Fassung folgt dem Muster Jahr.Monat.Tag.Uhrzeit und steht in der Anwendung unter „Über“ sowie im Dateieigenschaftenblatt jeder ausgelieferten Datei.
Verwendungszweck und Sicherheitsumgebung
Ordivis Platform ist eine Anwendung für IT-Service-Management, Konfigurationsverwaltung und IT-Asset-Management. Sie wird im Netz des Kunden betrieben, nicht bei uns. Vorgesehen ist der Betrieb in einem verwalteten Firmennetz hinter einer Firewall, auf einem gepflegten Windows-Server mit PostgreSQL, erreichbar über eine verschlüsselte Verbindung.
Wesentliche Sicherheitseigenschaften
Bekannte Umstände, die zu erheblichen Risiken führen können
Die Verordnung verlangt, solche Umstände zu benennen. Wir tun das vollständig, auch wo es unbequem ist.
Unterstützungszeitraum
Bis einschließlich 31. Dezember 2032. Bis zu diesem Zeitpunkt behandeln wir Schwachstellen und stellen Sicherheitsaktualisierungen kostenlos bereit. Der Zeitraum gilt für alle bis dahin ausgelieferten Fassungen der Ordivis Platform.
Sicherheitsaktualisierungen
Aktualisierungen werden über den Aktualisierungsdienst der Anwendung bereitgestellt und signiert übertragen. Sie können das selbsttätige Einspielen in den Einstellungen abschalten und Aktualisierungen von Hand einspielen; die Meldung über eine verfügbare Aktualisierung bleibt dabei bestehen. Wie Sie Aktualisierungen einspielen, welche Auswirkungen eine Änderung auf Ihre Daten hat und wie Sie eine Anlage sicher außer Betrieb nehmen und Daten rückstandsfrei löschen, steht in der Dokumentation.
Stückliste der Fremdbestandteile
Jedem Installationspaket liegt eine maschinenlesbare Stückliste im Format CycloneDX 1.6 bei: ordivis-sbom.cdx.json im Programmverzeichnis. Daneben liegt THIRD-PARTY-NOTICES.txt mit Urhebervermerken und Lizenztexten.
EU-Konformitätserklärung
Liegt noch nicht vor. Die Konformitätsbewertung nach der Cyberresilienz-Verordnung ist zum 11. Dezember 2027 fällig; die Erklärung wird zu diesem Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht. Eine CE-Kennzeichnung für Cybersicherheit führt die Ordivis Platform bis dahin nicht.
Diese Angaben beziehen sich auf die Ordivis Platform in der jeweils ausgelieferten Fassung. Stand: 16. August 2026.