Gebäudemanagement · Bürgerbüro · Standesamt

Belegung öffentlich. Antrag online. Der Kalender bleibt führend.

Sporthalle, Dorfgemeinschaftshaus, Vereinsraum, Sportplatz: Wer wissen will, ob am Samstag noch etwas frei ist, sieht selbst nach – ohne Anruf im Rathaus und ohne dass irgendwo ein Name öffentlich wird.

In Entwicklung – Produktivstart vorgesehen zum 1. Januar 2027 Exchange bleibt führende Datenquelle Öffentliche Auskunft ohne Personenbezug

Vier Probleme, die heute Arbeit kosten

Warum es das gibt

Keine öffentliche Auskunft

Jede Anfrage bindet Personal – auch dann, wenn der Termin ohnehin belegt ist.

Verfügbarkeit an mehreren Stellen

Papierkalender, Outlook, Gedächtnis. Doppelbuchungen sind möglich und kommen vor.

Formloser Antrag

Rückfragen zu fehlenden Angaben verlängern jeden Vorgang, jedes Mal aufs Neue.

Keine Auswertung

Auslastung, Erlöse und Nutzergruppen sind nicht belastbar zu beziffern.

Die tragende Entscheidung

Der Exchange-Kalender bleibt die führende Quelle.

Es entsteht kein zweiter Kalender, der gepflegt und abgeglichen werden müsste. Was im Kalender der Einrichtung steht, gilt – die Anwendung liest und schreibt dort, statt daneben eine eigene Wahrheit aufzubauen.

Das ist der Grund, warum der Bestand nicht vorab erhoben werden muss: Er steht schon im Kalender.

Was dazukommt

Vom Antrag bis zum Schlüssel

  • Öffentliche Belegungsauskunft – vier Ansichten, ohne einen einzigen Personenbezug.
  • Geführter Online-Antrag statt PDF-Formular, mit Prüfung der Zeitregeln beim Ausfüllen.
  • Verwaltungsarbeitsplatz für Prüfung, Genehmigung und Abrechnung.
  • Gebühren nach Ihrer Entgeltordnung, als Vertrag oder Bescheid.
  • Schlüssel und Pfand – Ausgabe, Rücknahme, Bestand.
  • Traukalender für die Trauorte des Standesamts.

Was das für eine Kommune bedeutet

Noch im Bau – und deshalb formbar.

Wer jetzt mitredet, prägt das Fachkonzept. Sagen Sie uns, wie Ihre Vermietung läuft.

Häufige Fragen

Zur Belegung kommunaler Einrichtungen

Entsteht ein zweiter Kalender, der gepflegt werden muss?

Nein. Der Exchange-Kalender der Einrichtung bleibt die führende Quelle: Die Anwendung liest und schreibt dort, statt daneben eine eigene Wahrheit aufzubauen. Es gibt keinen zweiten Stand, der auseinanderlaufen könnte – und keinen nächtlichen Abgleich, dessen Ergebnis jemand prüfen müsste.

Stehen in der öffentlichen Ansicht Namen?

Nein. In der Belegungsauskunft steht, dass ein Raum belegt ist – nicht, von wem. Das ist keine Einstellung, die jemand vergessen könnte, sondern die Bauform der öffentlichen Schnittstelle: Personenbezogene Angaben liegen im Verwaltungsteil und werden nach außen gar nicht erst ausgeliefert.

Muss der Bestand vorab erhoben werden?

Nein. Er steht bereits im Kalender. Genau deshalb ist die Einführung nicht an eine vorgelagerte Datenerhebung gebunden – Stammdaten und Preise werden im Betrieb gepflegt statt vorab gesammelt.

Brauchen Bürger ein Benutzerkonto?

Für die Belegungsansicht nicht: Sie ist öffentlich und braucht keine Anmeldung. Wer einen Antrag stellt, weist sich per Magic Link aus; zusätzlich ist die Anmeldung über BundID und das Servicekonto Hessen gebaut.

Ab wann ist Ordivis™ Belegung verfügbar?

Die Anwendung ist in Entwicklung; der Produktivstart ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Das ist ein Ziel aus der Planung und keine vertragliche Zusage – verbindlich wird ein Termin dort, wo er vereinbart ist. Den fortgeschriebenen Stand zeigt die Roadmap.

Welche Einrichtungen lassen sich damit verwalten?

Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsräume und Sportplätze – alles, was die Kommune vermietet und im Kalender führt. Die Trauorte des Standesamts sind als eigene Ausbaustufe gebaut.