2026.09.04.184304.09.2026Aktuell
- NeuOrdivis Bauhof kann jetzt HTTPS – und das war überfällig. Fachdienst und Portal sprachen bis zu dieser Fassung ausschließlich HTTP. Wer keinen vorgelagerten Stellvertreter davor hatte, trug Anmeldedaten im Klartext über das Hausnetz – und den Sitzungsschlüssel gleich mit. Der wiegt schwerer als das Kennwort: Wer ihn aufschnappt, ist acht Stunden lang angemeldet, ohne je ein Kennwort gesehen zu haben. Es gibt jetzt drei Betriebsarten – vorgelagerter Stellvertreter (wie bisher), eigenes Zertifikat am Dienst, und Let’s Encrypt (vorgesehen, noch nicht gebaut; der Dienst sagt es beim Start).
- NeuDas Zertifikat kommt aus dem Windows-Zertifikatspeicher, als PFX-Datei oder als PEM-Paar. Der Speicher ist der bessere Weg, und der Grund steht in der Oberfläche: Ein Zertifikat dort wird von der Verwaltung erneuert, ohne dass jemand eine Datei tauscht – und es überlebt ein Update. Eine PFX-Datei im Programmverzeichnis dagegen nicht: Das Installationsprogramm leert es, die Datei wäre weg, der Dienst liefe ohne Verschlüsselung weiter, und auffallen würde es erst, wenn der Browser warnt. Das Installationsprogramm weist einen solchen Pfad deshalb ab – ein Hinweis hätte genügt, um die Installation gelingen zu lassen und das Problem in die Zukunft zu verschieben.
- NeuDas Kennwort zur Zertifikatsdatei steht nicht mehr im Klartext in der Konfiguration. Es wird mit Windows-Bordmitteln verschlüsselt. Der Grund wiegt schwerer als bei anderen Kennwörtern: Wer es hat, hat den privaten Schlüssel des Servers – damit lässt sich der Dienst nicht nur mitlesen, sondern nachmachen. Bis heute schützte den Bauhof allein die Zugriffsliste der Datei, und eine Zugriffsliste ist eine Regel, die jemand ändern kann. Bestehende Installationen behalten ihr TLS: Ein Wert ohne Verschlüsselung wird weiterhin gelesen.
- NeuEin ablaufendes Zertifikat ist keine Störung, sondern eine Frist – und wird wie eine behandelt. Das Programm meldet den Ablauf 30 Tage vorher, ab sieben Tagen als Warnung. Der lange Vorlauf hat einen Grund: Ein Zertifikat der eigenen Verwaltung oder des Landesdienstleisters wird beantragt und nicht erzeugt, und das dauert in einer Kommune Wochen. Wer es erst merkt, wenn der Browser warnt, hat den Bauhof am Montagmorgen ohne Portal.
- NeuHeckenschnitt im Sommer: Das Programm erinnert nicht, es hält auf. Nach § 39 Absatz 5 BNatSchG dürfen Hecken und Gehölze vom 1. März bis zum 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden; der schonende Formschnitt bleibt zulässig. Ein Heckenschnitt landet im Juni auf der Tafel nicht aus bösem Willen, sondern weil im Juni Zeit ist – und ist dann eine Ordnungswidrigkeit. Die Sperre nennt ihre Rechtsgrundlage und den Weg heraus: Ist die Maßnahme zur Verkehrssicherheit notwendig oder behördlich zugelassen, wird sie mit Grund und Namen freigegeben – protokolliert am Auftrag. Eine Sperre ohne Ausweg wird umgangen, und ab dem Tag wird auch die begründete umgangen.
- VerbessertDer Leistungskatalog trennt jetzt, was das Gesetz trennt – und fragt nach, wo die Trennung fehlt. „Hecke schneiden“ war eine Leistung und deckte beide Fälle. Wer nicht trennt, sperrt entweder alles oder nichts, und beides ist falsch: Die ganzjährige Sperre hält den Bauhof im Sommer bei einer erlaubten Arbeit auf, die fehlende lässt die Ordnungswidrigkeit durch. Der Katalog führt drei Einträge und meldet von sich aus, wenn eine Leistung nach einem Gehölz klingt und keine Einordnung trägt – sonst wäre die Sperre eine Zusage ohne Deckung.
- BehobenDie Befähigungsprüfung wirkt jetzt bei der Zuweisung – bisher wirkte sie nirgends. Sachkundenachweise und Fahrerlaubnisklassen wurden seit dem 27. August gepflegt, und die Sperre stand fertig da: Sie bekam an keiner einzigen Zuweisung etwas zu prüfen. Der Grund war kein Versehen, sondern eine offene Frage: Ein Bauhofauftrag geht an eine Kolonne und nicht an eine Person. Geprüft wird jetzt die Besetzung des Auftragstages, und der Befund nennt die Namen derer, die das Gerät führen dürfen – ein „geht“ ohne Namen sagt dem Vorarbeiter nicht, wen er auf die Maschine setzen darf. Hat keiner der Eingeteilten die Befähigung, wird die Zuweisung abgelehnt: Eine Zuweisung darüber hinweg ist im Schadensfall ein Organisationsverschulden.
- BehobenDie Kartenausgabe als Shapefile brachte bei großem Bestand den ganzen Fachdienst zum Absturz. Gefunden hat es ein Lasttest mit 50.000 Objekten – der Größenordnung einer mittleren Kommune. Und es wäre nicht die Ausgabe gewesen, die fehlschlägt, sondern der Dienst für alle: Ein einziger Ausgabeabruf hätte die Tagesliste jedes Kollegen stehen lassen. Behoben, und ein Prüfer sucht die Fehlerart seither im ganzen Quelltext.
- VerbessertDer Katasterbestand lädt bei großer Menge schneller. Derselbe Lasttest zeigte, dass die Zuordnung offener Mängel mit dem Produkt aus Objekten und Mängeln wuchs: bei 50.000 Objekten und 2.500 offenen Mängeln dreimal so lange wie ohne. Die übrigen Wege – Umkreissuche, Filter, Straßenfund, Ausgabe als GeoJSON – bleiben deutlich innerhalb ihrer Grenzen; die Umkreissuche antwortet in drei Millisekunden. Was noch aussteht: Der ungefilterte Bestand geht in einer Antwort hinaus – bei 50.000 Objekten sind das 19 MB. Das ist keine Frage der Geschwindigkeit, sondern des Zuschnitts, und daran wird gearbeitet.
- VerbessertDas Handbuchwerk ist nachgezogen – einschließlich einer Stelle, an der es zu viel versprach. Das Kapitel zur Befähigung beschrieb eine Prüfung „der Person“, die es so nicht gab; es beschreibt jetzt, was das Programm tut. Neu sind die drei Betriebsarten der Verschlüsselung, die Zertifikatswege, das Schnittzeitfenster und die neue Wache. 254 Seiten in zwei Bänden.
2026.09.04.081504.09.2026
- NeuWer im Außendienst arbeitet, sieht seine eigenen Zeiten jetzt auch dort. Die Einsicht in die eigenen Buchungen ist ein Recht der Person (Artikel 15 DSGVO) und keine Funktion des Büros. Sie stand bisher im Portal und am Arbeitsplatz – also gerade nicht dort, wo die Leute sind, deren Zeiten darin stehen; sie dafür an einen Rechner im Bauhof zu schicken, macht aus einem Recht einen Gang. Die Ansicht zeigt zu jeder Buchung, wer sie erfasst hat, wie die Zahl entstanden ist und jede Korrektur mit dem alten und dem neuen Wert – eine Liste, die nur den heutigen Stand zeigt, verbirgt die Korrektur, und die Korrektur ist der Grund, aus dem jemand nachsieht. Steht eine Mitteilung über eine Korrektur noch aus, sagt die Seite das: Der Beschäftigtenschutz ist eine Mitteilung und keine Einsichtsmöglichkeit.
- NeuUnd sie sagt, was sie nicht zeigt. Eine Buchung entsteht dort, wo gearbeitet wird, und das ist selten dort, wo Netz ist – sie wartet dann auf dem Gerät. Damit ist ausgerechnet die Selbstauskunft die Stelle, an der eine unvollständige Liste vollständig aussieht: Wer heute vier Stunden gebucht hat und sie hier nicht findet, zieht den einen Schluss, gegen den diese Ansicht antritt – „meine Zeit wurde nicht erfasst“. Über der Liste steht deshalb, wie viele Buchungen noch auf dem Gerät warten: Sie sind nicht verloren, sie sind noch nicht übertragen – und das sind zwei verschiedene Sätze. Der Satz steht auch dann da, wenn gar keine Auskunft zu bekommen ist; im Funkloch ist er der wichtigere von beiden.
- VerbessertDie App heißt auf dem Gerät jetzt „Ordivis Bauhof“. Unter dem Startsymbol und im Aufgabenwechsler stand nur „Bauhof“, in den Einstellungen dagegen der volle Name – der Name stand an zwei Stellen, und beide für sich sahen stimmig aus. Er steht jetzt an einer. Ein Gerät trägt in der Regel mehrere Ordivis-Anwendungen, und „Bauhof“ allein nennt das Haus nicht.
- VerbessertKeine IT-Prozessverwaltung im Bauhof – und das ist jetzt technisch gehalten. „Änderungsantrag“, „Freigabegremium“, „Genehmigungsstufe“: Ordivis Bauhof übernimmt die Gremienstufen der IT-Welt ausdrücklich nicht. Bisher war das eine Absicht im Konzept; jetzt prüft es das Programm gegen sich selbst. Das heißt nicht, dass es keine Freigaben gäbe – die verkehrsrechtliche Anordnung ist ein Rechtsakt der Straßenverkehrsbehörde, die Werkstattfreigabe gibt ein Fahrzeug wieder frei: Rechtsakte und Fachentscheidungen, keine Prozessstufen.
- VerbessertAm Fachdienst, am Portal und am Arbeitsplatz ändert sich mit dieser Fassung nichts am Verhalten – und das steht hier, damit man es nicht suchen muss. Von 1693 ausgelieferten Dateien sind 1663 unverändert; die übrigen 30 tragen allein die neue Fassungsnummer. Die Aktualisierung ist damit klein und risikoarm: Sie lädt 26 Dateien nach, nicht das Paket. Wer wissen will, ob er warten kann – er kann.
2026.09.03.200703.09.2026
- NeuDas Belegfoto bleibt nicht mehr auf dem Telefon. Bisher reiste zum Auftragsabschluss nur der Dateiname des Fotos; das Bild selbst blieb auf dem Gerät des Monteurs. Damit hing der Nachweis an einem Telefon – und zwar ausgerechnet der Beleg, den das Programm beim Abschluss verlangt. Ging das Gerät verloren, wurde es getauscht oder zurückgesetzt, war der Beleg eine Zeile ohne Bild. Jetzt geht das Bild mit, wird auf dem Server abgelegt und in beiden Oberflächen angezeigt. Dasselbe gilt für Mangel- und Schadensmeldungen aus der App.
- NeuDer Server prüft jetzt, ob das Belegfoto seinen Ort trägt. Eine mitgeschickte Koordinate genügt dafür nicht – sie steht daneben und geht beim ersten Weiterreichen verloren, etwa wenn das Bild per Post an einen Sachbearbeiter geht. Der Ort steht deshalb im Bild. Diese Prüfung konnte bis hierher nur das Gerät selbst machen; seit das Bild mitreist, macht sie auch der Fachdienst.
- NeuBei einem Werkstattauftrag steht jetzt dabei, ob der Hersteller haftet. Ein Teil, das der Bauhof selbst bezahlt, obwohl die Gewährleistung noch läuft, ist ein stiller und vollständig vermeidbarer Verlust – er fällt sonst nie auf, weil niemand bei einer Schadensmeldung im Anlagenstamm nachsieht. Die Werkstattannahme zeigt vier Lagen: Gewährleistung läuft, läuft in weniger als 30 Tagen aus, Kulanz noch möglich und kein Ende erfasst, obwohl die Anlage jünger als zwei Jahre ist. Gemessen wird am Tag des Schadens und nicht an heute: Ein Mangel, der innerhalb der Frist auftrat, bleibt ein Gewährleistungsfall, auch wenn die Werkstatt erst drei Wochen später dazukommt. Gesperrt wird nichts – ein Fahrzeug, das nicht verkehrssicher ist, wird repariert.
- NeuDer Auslieferungskanal ist bedienbar. Unter Einstellungen → System & Wartung → Aktualisierung lässt sich wählen, ob diese Anlage freigegebene Fassungen bezieht (stabil) oder Vorabfassungen (pilot). Bisher ging das nur, indem jemand auf dem Server eine Konfigurationsdatei änderte. Die Seite sagt auch, was gerade wirklich gilt: was gewählt ist, was hinterlegt wurde und was der Aktualisierungsdienst beim letzten Durchgang benutzt hat. Ein Neustart ist nicht nötig.
- NeuSerien-, Inventarnummer und Kennzeichen sind suchbar – alle drei auf einmal. Wer eine Nummer vom Typenschild abliest, weiß nicht, ob sie in der Kartei als Serien- oder Inventarnummer steht. Dazu ein Bericht, was im Bestand doppelt vorkommt. Er nennt auch, wie viele Anlagen an der Prüfung gar nicht teilnehmen – ohne diese Zahl hieße „keine Funde“ entweder „der Bestand ist sauber“ oder „es ist nichts erfasst“, und beides sähe gleich aus.
- BehobenZwei Maschinen verschiedener Hersteller mit derselben Seriennummer galten als dieselbe. Beim Übernehmen einer vorhandenen Geräteliste wurde die Seriennummer über alle Hersteller hinweg verglichen. Eine Motorsäge und eine Heckenschere zweier Hersteller mit der Nummer
12345 sind zwei Geräte – das zweite kam nie in den Bestand, und im Bericht stand „bereits im Bestand“. Eine Seriennummer ist nur innerhalb eines Herstellers eindeutig. Fehlt der Hersteller, wird die Zeile weiterhin gemeldet, der Hinweis sagt jetzt aber, dass ein Blick aufs Typenschild sie freigibt. Die Inventarnummer der Kämmerei wird zusätzlich geprüft; sie wurde bisher gar nicht angesehen.
- BehobenDer Beleg einer Sofortmaßnahme bei Gefahr im Verzug war nicht auffindbar. Wurde ein Mangel ohne Katasterobjekt gemeldet – etwa ein fehlendes Schild –, wurde der Beleg der Sicherungsmaßnahme ohne Verknüpfung gespeichert. Er hängte damit an keinem Auftrag und an keiner Akte: Das Programm nahm ihn an, und im Streitfall hätte ihn niemand gefunden.
- Behoben„Auf dem Stand der Auslieferung“ stand auch dann da, wenn die Anlage dem Kanal vorausgelaufen war. Wer von pilot auf stabil zurückstellt, sitzt möglicherweise auf einer neueren Fassung, als der stabile Kanal anbietet. Eingespielt wird dann nichts – das ist richtig, denn eine Rückstufung setzte einen älteren Programmstand auf eine Datenbank, die schon weiter ist. Gesagt wurde es aber nicht, und die Meldung las sich wie „alles in Ordnung“. Jetzt steht dort, warum nichts kommt und ab wann wieder etwas kommt.
- VerbessertMeldungen mit Foto warten auf WLAN. Der Ausgang der App speichert das Bild neben der Meldung und zählt es mit. Damit greift die Regel, die größere Sendungen bis zum nächsten WLAN zurückstellt – bisher konnte sie nie greifen, weil eine Meldung ohne Bild die Schwelle nie erreichte. Nicht länger als drei Tage: Ein Fahrzeug der Bauhofflotte sieht wochenlang kein WLAN.
- VerbessertDie nächtliche Sicherung nimmt die Belegbilder mit. Datenbank und Bildbestand gehören in einen Lauf: Wer beides getrennt sichert, spielt einen Stand zurück, dessen Verweise ins Leere zeigen – und das sieht nicht wie ein Fehler aus, sondern wie fehlende Bilder.
2026.09.01.184101.09.2026
- NeuDer Arbeitsplatz hält sich selbst auf dem Stand. Ein eigener Windows-Dienst sieht alle vier Stunden nach, ob eine neuere Fassung bereitliegt, prüft deren Signatur und spielt nur die geänderten Dateien ein. Unterbrochen wird dabei niemand: Läuft der Arbeitsplatz noch, wird gewartet und nichts beendet – und sobald der Anwender ihn schließt, greift ein kurzer Takt die Sache innerhalb einer Viertelstunde auf, statt bis zum nächsten Vierstundenlauf liegenzubleiben. Der Server bleibt bewusst außen vor: Eine neue Fassung des Fachdienstes kann ein Datenbankschema voraussetzen, das erst der Abgleich herstellt – das gehört in die Hand eines Menschen und nicht in einen Dienst, der nachts läuft. Bis hierher setzte jede Aktualisierung eine Entwicklungsumgebung auf dem Server voraus; auf einem Kundenserver gibt es die nicht.
- NeuDie nächtliche Datensicherung läuft – und sagt, ob sie gelaufen ist. Datenbank und Bildbestand werden in einem Lauf gesichert; jeder Lauf hinterlässt eine Beschreibung mit beiden Zeitstempeln. Eine Sicherung, von der niemand weiß, ob sie lief, unterscheidet sich von keiner Sicherung erst an dem Tag, an dem man sie braucht. Der Arbeitsplatz zeigt die Lage samt fehlender Tage – einzeln benannt und nicht gezählt: „drei Lücken“ sagt nichts, „17., 18. und 24.“ sagt, ob ein Wochenende ausfiel oder drei Wochen.
- NeuGrün- und Freiflächen bekommen ihre Pflegeklasse. Eine Pflegefläche ist eine Fläche mit einer Größe – und die Größe ist der Mengenschlüssel der gesamten Grünpflege. Der Umriss lässt sich auf der Karte zeichnen, Aussparungen werden abgezogen, die Fläche daraus gerechnet. Die Pflegeklasse trägt ihren Beschluss: Wie oft gemäht wird, ist eine Entscheidung der Gemeinde und keine Einstellung. Sportflächen zählen nach Spielzeit statt nach Jahreszeit.
- NeuBewegliches Inventar – Bauzaun, Absperrmaterial, Bühnenteile. Sie sind weder ortsfestes Kataster noch namenloser Lagerbestand: Sie liegen im Lager, stehen eine Zeit lang irgendwo und kommen zurück. Jederzeit gilt Gesamtbestand = Lager + laufende Einsätze + Verlust; wer 200 Zäune gebucht und 65 entnommen hat, ohne einen Einsatz einzutragen, liest „Es fehlen 65 Stück in der Rechnung“. Dazu die Aktion als Klammer – Wahl, Weihnachtsmarkt, Kirmes: Zeitraum, Verantwortliche, Standorte, Materialliste. Der Gewinn ist nicht die Liste, sondern dass es sie im nächsten Jahr noch gibt.
- NeuDer Erfassungsfortschritt sagt, wie weit der Bestand wirklich ist. Ein teilweise erfasster Bestand, der als vollständig gelesen wird, ist gefährlicher als gar keiner: Wer eine Kennzahl über zwei von neun Bezirken rechnet und sie als Gemeindezahl weitergibt, liegt nach unten daneben – also beruhigend, und deshalb fällt es nicht auf. Die Bezirksliste kommt aus den eingelesenen Gebietsgrenzen und nicht aus dem Bestand: Ein Bezirk, in dem noch nie jemand etwas erfasst hat, wäre über den Bestand gar nicht zu finden.
- NeuDer Ort eines Objekts lässt sich berichtigen – und eine Berichtigung ist keine Versetzung. Wird eine Koordinate genauer nachgetragen, ist das etwas anderes, als wenn ein Schild wirklich umgesetzt wurde; beides in einen Topf zu werfen macht die Standorthistorie wertlos. Dazu die Wirkrichtung eines Verkehrszeichens (dasselbe Zeichen gilt je nach Blickrichtung für verschiedene Fahrtrichtungen) und die Frage, ob eine Koordinate überhaupt eine Messung ist. Der Fehlerradius beantwortet wie genau – er beantwortet nicht ob gemessen: Eine vorgetäuschte Koordinate aus einer simulierten Standortquelle kommt mit drei Metern daher und sieht damit besser aus als eine echte Messung im Häuserschatten. Was nie gemessen wurde, wird nicht gekennzeichnet, sondern abgelehnt – aus einem Vorbehalt in der Akte wird nach zwei Jahren eine Koordinate.
- NeuNachweise sind wiederholbar – nicht nur unveränderbar. Ein PDF, das niemand mehr ändern kann, ist der leichte Teil. Der schwere ist, dasselbe Papier aus denselben Daten ein Jahr später noch einmal zu erzeugen. Jeder ausgestellte Nachweis trägt Stichtag und Prüfsumme über seine Zeilen; wird rückwirkend etwas geändert, gilt die alte Fassung als überholt – gesperrt wird nichts, denn der alte Ausdruck war richtig.
- NeuPersönliche Schutzausrüstung, Befähigungen und innere Verrechnung. Ausgabe von Sicherheitsschuhen und Warnkleidung personenbezogen nachweisen – die Größe verlässt dabei die Akte nicht. Der Befähigungskatalog wird mitgeliefert, statt dass ihn jede Kommune neu tippt. Und was der Bauhof für andere Ämter leistet, lässt sich abrechnen – mit dem Satz dazu, was die Zahl nicht sagt.
- NeuBetankung, Zählerstände und der Lageplan für die Akte. Der Kraftstoff hatte bisher keine Quelle – die Vollkostenzahl je Betriebsstunde war damit still zu niedrig. Der Zählerstand lässt sich beim Auftragsabschluss miterfassen. Und zu einer Anordnung gehört ein Lageplan, der auf ein Blatt passt.
- BehobenNach der Installation kam niemand hinein. Das Setup lief durch – neun Schritte grün, beide Dienste oben, Portal antwortet – und nannte weder Benutzer noch Kennwort. Das Erstkennwort entsteht beim ersten Start des Fachdienstes und wurde nur ins Betriebsprotokoll geschrieben, das ein Windows-Dienst niemandem zeigt. Der Installer nennt den Erstzugang jetzt selbst. Gefunden beim Piloten, wörtlich: „wie setze ich aber den ersten Benutzer und Kennwort?? Das fehlt im Setup“.
- BehobenEin frisch installierter Server stand von Stunde eins an im Fehlerzustand. Der Aktualisierungsdienst meldete alle vier Stunden „Kanal nicht lesbar: 404“. Die Wahrheit dahinter war harmlos: Auf dem Kanal war schlicht noch nichts veröffentlicht. Eine Meldung, die jeden Tag sechsmal kommt und nichts bedeutet, wird abgestellt oder überlesen – und mit ihr die eine, die etwas bedeutet. „Dort ist nichts“ und „ich komme nicht hin“ sind jetzt zwei verschiedene Sätze.
- BehobenEine Lizenz eines anderen Ordivis-Produkts hätte den Bauhof freigeschaltet. Auf demselben Server läuft in der Regel auch Ordivis IT; beide prüfen gegen denselben Signaturschlüssel. Der Bauhof-Fachdienst enthielt bis hierher überhaupt keine Lizenzprüfung – eine gültige Plattform-Lizenz wäre anstandslos durchgegangen. Die Produktgrenze steht jetzt.
- BehobenDas Setup meldete Erfolg, ohne etwas eingerichtet zu haben. Aufgefallen bei der Installation auf dem Pilotserver. Die Voraussetzungen stehen jetzt als abgehakte Liste vor der Installation, und der Installer fragt selbst nach dem Datenbankkonto, statt es vorauszusetzen.
- VerbessertVier Absagen stotterten. „Ist überzogen – seit 23 Tagen überzogen“, „ist seit 09.08. abgelaufen – abgelaufen seit 23 Tagen“: Zwei Schreibweisen derselben Tatsache lesen sich wie zwei Tatsachen. Solange das eine Auskunft war, war es ein Schönheitsfehler; seit damit ein Fahrzeug verweigert wird, ist es die Begründung – und ein Satz, der stottert, wird nicht sorgfältiger gelesen, sondern weniger.
- VerbessertJede Datenart hat jetzt ihre Aufbewahrungsfrist. Nicht eine Frist für alles: Ein Nachweis, ein Betriebsdatum, ein Beschäftigtendatum und ein Bild gehören in verschiedene Klassen. Und die Aufzeichnung von Fahrten erzeugt zwangsläufig ein Bewegungsprofil der Beschäftigten – ausgewertet wird deshalb nicht mehr nach Person, sondern die Auswertungsdimension selbst ist gesperrt.
2026.08.31.190331.08.2026
- NeuEin Beschäftigter ist jetzt eine Person und nicht mehr eine Schreibweise. Bis hierher stand der Mensch überall als Text: „Klaus Weber“ auf der Kolonne, „K. Weber“ an der Sachkunde. Für das Programm waren das zwei Menschen – und deshalb griff die Sperre nicht, die verhindern soll, dass jemand ohne Sachkunde die Motorsäge führt. Sie griff nicht falsch herum; sie griff gar nicht, und der Vorgang sah aus wie jeder andere. Der Personenstamm gibt jedem Beschäftigten eine Identität, an der Befähigung, Unterweisung, Zeitbuchung und Kolonne hängen.
- NeuDie Schreibweisen des vorhandenen Bestandes werden zugeordnet – von Hand und nie geraten. Zu jeder Schreibweise steht, wie viel an ihr hängt: 40 Zeitbuchungen, zwei Befähigungen, eine Kolonne. Diese Zahl gehört vor die Entscheidung und nicht hinterher in einen Bericht. Eine automatische Zusammenführung gibt es bewusst nicht – ein falsch geratener Treffer gäbe jemandem eine Befähigung, die er nicht hat, und niemand sähe es, weil das Ergebnis aussieht wie ein Nachweis. Lieber eine sichtbare Lücke als eine unsichtbare Verwechslung: Nicht zugeordnete Namen bleiben stehen und werden gezählt.
- NeuDie Besetzung des Tages – wer heute wirklich auf der Kolonne sitzt. Die Stammbesetzung beschreibt den Montag, an dem alle da sind, und das ist kein Montag. Wer krank ist, wer aushilft und wer heute auf einem anderen Fahrzeug sitzt, entscheidet darüber, welche Befähigungen die Kolonne heute hat. Kein Eintrag heißt „wie im Stamm“ und nicht „niemand da“ – an den allermeisten Tagen trägt niemand etwas ein, und die Planung muss trotzdem eine Besetzung kennen. Ein Eintrag ohne Namen heißt dagegen: Diese Kolonne fährt heute nicht. Der Unterschied zwischen „nicht gesagt“ und „ausdrücklich niemand“ ist genau der, an dem sich entscheidet, ob eine fehlende Besetzung ein Versehen oder eine Ansage war.
- NeuDie Fristen der Menschen stehen jetzt neben denen der Sachen. Prüffristen an Fahrzeugen und Geräten gab es längst; die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 lag weiter in der Personalakte, also weit weg von dem Augenblick, in dem sie gebraucht wird. Neu ist ein Themenkatalog mit neun Vorgabethemen – Jahresunterweisung, Erste Hilfe, Absicherung von Arbeitsstellen, Ladungssicherung, Motorsäge, Freischneider, Hubarbeitsbühne, Gefahrstoffe, Rettungsgeräte – je Thema mit Rechtsgrundlage, Takt und Vorlauf. Der Vorlauf beträgt 60 Tage: Eine Unterweisung ist ein Termin mit mehreren Menschen, und wer erst zwei Wochen vorher meldet, trifft auf einen Kalender, in dem nichts mehr frei ist.
- NeuDer Anlass geht vor dem Kalender. DGUV Vorschrift 1 verlangt die Unterweisung nicht nur jährlich, sondern bei vier Ereignissen: Einstellung, Aufgabenwechsel, Einführung neuer Arbeitsmittel – und nach einem Unfall, dem Anlass, den man am ehesten vergisst und am wenigsten darf. Ein neues Kehrfahrzeug im Juni löst die Unterweisung aller Fahrer aus; wer im März unterwiesen wurde, ist damit nicht bis zum nächsten März in Ordnung. Gerechnet wird das über dieselbe Ereignisfrist, die auch an Anlagen gilt – eine zweite Rechnung daneben liefe auseinander, sobald eine von beiden verbessert würde.
- NeuDie Fahrerlaubniskontrolle – und sie beantwortet eine andere Frage als das Ablaufdatum. Die Führerscheinklasse und ihr Ablauf standen schon im Programm; C und CE sind befristet, und das Ende wird gemeldet. Ob die Fahrerlaubnis überhaupt noch besteht, sagt das nicht: Entzug, Beschlagnahme und Fahrverbot haben kein Ablaufdatum, das ein System kennen könnte – sie fallen nur auf, wenn jemand das Dokument in die Hand nimmt. Der Halter, der es unterlässt und dessen Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt, haftet nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG persönlich. Festgehalten wird die halbjährliche Sichtkontrolle mit Datum, Prüfer und Ergebnis. Das Dokument wird angesehen und nicht gespeichert – ein eingescannter Führerschein wäre die Kopie eines amtlichen Ausweises in der Fachanwendung.
- NeuDas Kontrollbuch schreibt nicht fort – jede Kontrolle bleibt stehen. Das ist der bewusste Unterschied zu Befähigung und Unterweisung und der eigentliche Ertrag: Die Dienstanweisung verlangt den Nachweis der Prüfung, nicht die Prüfung allein. Wer halbjährlich kontrolliert und nur den letzten Stand führt, kann im Schadensfall nicht zeigen, dass er es seit Jahren tut – und steht dann da wie einer, der es gelassen hat.
- NeuBei der Zuweisung sperrt die Feststellung – nicht das Versäumnis. Verlangt ein Fahrzeug eine Fahrerlaubnis, fragt die Zuweisung zusätzlich nach der letzten Sichtkontrolle: „beanstandet“ und „nicht vorgelegt“ sperren, eine überfällige oder nie erfolgte Kontrolle warnt nur. Und das ist eine Abwägung, keine Lücke: Nach dem Einspielen des Bestandes hat niemand eine Kontrolle, und ein Programm, das daraufhin den ganzen Fuhrpark sperrt, wird am ersten Einsatztag umgangen – danach wird auch die begründete Sperre umgangen. Ein nicht geführter Nachweis ist kein Beleg dafür, dass die Fahrerlaubnis fehlt.
- NeuKonten und Kolonnen entstehen jetzt in der Oberfläche – im neuen Bereich Einstellungen. Bis hierher entstand ein Konto ausschließlich auf dem Server: der Erstzugang beim ersten Start, jedes weitere über ein Skript in einer erhöhten Eingabeaufforderung. In einer Gemeinde heißt das, dass der Bauhofleiter keinen Mitarbeiter anlegen kann – und ein Verfahren, das für jeden Neuen einen Termin mit der IT braucht, wird umgangen, mit einem gemeinsamen Konto, ab dem jede Zeitbuchung denselben Namen trägt. Anlegen, umstufen, sperren, Kennwort zurücksetzen, dazu die Kolonnen samt Besetzung – in beiden Oberflächen gleichzeitig. Die letzte offene Verwaltung lässt sich weder sperren noch herabstufen: Wer das täte, sperrte die Gemeinde aus ihrem eigenen Programm aus, und zurück ginge es nur über genau den Weg, den dieser Bereich ersetzt.
- VerbessertDie tägliche Arbeit steht jetzt oben im Menü. Die Reihenfolge folgte bisher dem Weg der Arbeit: Die Anordnung kommt von außen, aus ihr entsteht der Bestand, aus dessen Kontrolle die Arbeit. Das ist die richtige Erzählung und die falsche Navigation – „Arbeit“ stand an siebter Stelle, unter fünf Bereichen, die man selten anfasst. Wer morgens das Programm öffnet, will die Tagesübersicht und scrollte an Prüfarten und Bescheinigungen vorbei. Ein Menü dient dem Gebrauch, nicht der Erklärung: Die Bereiche stehen jetzt nach Benutzungshäufigkeit, zusammengehörende bleiben trotzdem beieinander.
- VerbessertEin Bereich trug siebzehn Einträge – das ist keine Ordnung mehr, sondern eine Halde. Aus „Betriebsmittel“ wurden drei Bereiche, die dieselben Gegenstände aus drei Blickwinkeln zeigen: womit gearbeitet wird, was daran ansteht (Prüfung und Wartung) und was daran kaputt ist (Werkstatt). Zehn Bereiche insgesamt – und ein Bereich mit einer einzigen Seite ist kein Bereich, er kostet einen Klick und ordnet nichts.
- VerbessertArbeitsplatz und Portal führen dieselben Bereiche in derselben Reihenfolge – und Proben halten das fest. Bisher wurde geprüft, ob eine Fachfunktion in beiden Oberflächen steht; wo sie steht, war der Prüfung gleich. Zwei Programme mit denselben Seiten in verschiedener Ordnung sind für ein Haus, das beides benutzt, immer noch zwei Programme. Sechs Wächter halten jetzt beide Menüs gegeneinander – Bereichsordnung, Eintragsreihenfolge, die Obergrenze je Bereich und das Verbot von Abkürzungen in Beschriftungen.
- VerbessertDas Verwaltungshandbuch hat ein Kapitel über den Personalbereich. Neu ist „Personenstamm und Besetzung des Tages“, dazu wurden Fahrerlaubniskontrolle und Unterweisung in das Kapitel über Befähigung und Berechtigung aufgenommen – mit dem Bild, das den Unterschied zwischen „nichts erfasst“ und „ausdrücklich niemand“ trägt. Das Werk umfasst jetzt 27 Dokumente in zwei Bänden, 232 Seiten. Es trägt weiterhin auf jeder Seite den Vermerk Alpha-Fassung – das Programm ist nicht freigegeben.
Dieser Verlauf beginnt mit der Fassung 2026.08.27.1925. Ordivis Bauhof wurde davor gebaut, aber nicht ausgeliefert – für die Zeit davor gibt es hier deshalb keine Einträge, und das ist die richtige Angabe. Ein nachträglich zusammengeschriebener Verlauf wäre eine Erzählung, keine Aufzeichnung. Der Produktivstart ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen – eine Planung, keine vertragliche Zusage. Was bis dahin gilt, steht auf der Produktseite.