Ordivis™ Belegung

Was sich im Haus ändert.

Nicht die Technik entscheidet, ob so etwas ankommt, sondern ob es die Arbeit im Fachbereich leichter macht als vorher.

Für die Verwaltung

Weniger Anrufe, weniger Rückfragen

Die erste Frage stellt sich nicht mehr

„Ist die Halle am 14. frei?“ beantwortet die Seite. Was übrig bleibt, sind die Vorgänge, bei denen es wirklich etwas zu entscheiden gibt.

Vollständige Anträge

Der Assistent fragt, was gebraucht wird, und prüft die Zeitregeln beim Ausfüllen. Was ankommt, ist bearbeitbar.

Eine Verfügbarkeit statt drei

Der Exchange-Kalender bleibt führend. Doppelbuchungen entstehen nicht mehr dadurch, dass zwei Stellen verschiedene Stände haben.

Zahlen, die man vorlegen kann

Auslastung je Einrichtung, Erlöse, Nutzergruppen – belastbar, nicht geschätzt.

Für Vereine und Bürger

Sehen, beantragen, Bescheid bekommen

Die Belegungsansicht ist öffentlich und braucht keine Anmeldung. Wer beantragen will, wird durch den Antrag geführt statt vor ein leeres Formularfeld gestellt. Danach bleibt der Vorgang nachvollziehbar – ohne dass jemand im Rathaus anrufen muss, um den Stand zu erfahren.

Datenschutz ist hier eine Bauentscheidung

Die öffentliche Ansicht kennt keine Namen.

In der Belegungsauskunft steht, dass ein Raum belegt ist – nicht, von wem. Das ist keine Einstellung, die jemand vergessen könnte, sondern die Bauform der öffentlichen Schnittstelle: Personenbezogene Angaben liegen im Verwaltungsteil und werden nach außen gar nicht erst ausgeliefert.

Wie viele Einrichtungen vermieten Sie?

Sportplätze, Hallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsräume – sagen Sie uns, was dazugehört.

Häufige Fragen aus dem Fachbereich

Was sich in der täglichen Arbeit ändert

Was ändert sich für die Sachbearbeitung konkret?

Die Frage „Ist die Halle am 14. frei?“ beantwortet die Seite, nicht mehr das Telefon. Was übrig bleibt, sind die Vorgänge, bei denen es wirklich etwas zu entscheiden gibt – und die kommen vollständig an, weil der Assistent die Zeitregeln schon beim Ausfüllen prüft.

Lässt sich unsere Entgeltordnung abbilden?

Ja. Die Gebühren folgen der Entgeltordnung und können aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt werden. Nach der Festsetzung entsteht wahlweise ein Bescheid oder ein Vertrag – welcher Weg gilt, entscheidet die Kommune anhand ihrer eigenen Ordnung.

Wer pflegt die Stammdaten der Einrichtungen?

Der Fachbereich selbst. Einrichtungen und Katalogwerte werden im laufenden Betrieb gepflegt, nicht vorab erhoben – das war eine bewusste Entscheidung gegen ein Einführungsprojekt, das mit einer Datensammlung beginnt.

Bekommen wir Zahlen für den Ausschuss?

Ja. Auslastung je Einrichtung, Erlöse und Nutzergruppen sind belastbar zu beziffern statt zu schätzen – heute ist genau das an keiner Stelle sauber auswertbar.

Wie werden Schlüssel verwaltet?

Bestand, Ausgabe, Rücknahme und Pfand gehören zum Umfang. Die Frage, wer den Hallenschlüssel gerade hat, bekommt damit eine Antwort, die nicht in einem Kopf steht.

Was ist mit dem Traukalender des Standesamts?

Trauorte, Trauzeiten, Standesbeamte mit Vertretung, Reservierung mit Verfallsfrist und Traugebühren sind gebaut. Die Einführung ist bewusst zuletzt eingeplant: Das Gebäudemanagement geht vor. Ein Standesamt, das früher an die Reihe will, wartet damit nicht auf Entwicklung, sondern auf eine Entscheidung.