Client · Self-Service-Portal · Android-App

Barrierefreiheit

Was in den Anwendungen der Ordivis Suite umgesetzt ist, wie wir es prüfen und wo die Grenzen liegen. Diese Seite nennt beides – den Stand und das, was fehlt.

Die Grundlage

Material Design 3 – im Client, im Portal und in der App

Die Oberflächen folgen Material Design 3: dieselbe Systematik von Farbrollen, dieselben Abstände und Zustände im Windows-Client, im Self-Service-Portal und in der Android-App, hell wie dunkel. Das ist keine Geschmacksfrage. In Material Design 3 werden Vorder- und Hintergrundfarbe als Paar vergeben, für das der Kontrast von vornherein feststeht – Lesbarkeit ist damit Teil der Farbdefinition und nicht eine Prüfung, die man am Ende noch anhängt.

Sieben Farbschemata stehen zur Wahl, jedes in einer hellen und einer dunklen Variante, jedes je Benutzer umschaltbar. Voreingestellt ist das Schema Ordivis in Navy und Türkis; ein Schema Hoher Kontrast gehört dazu.

Was eingebaut ist

Sechs Stellschrauben, alle je Benutzer

Eingestellt wird nicht zentral für das Haus, sondern von der Person, die damit arbeitet. Die Wahl bleibt über Sitzungen und Geräte hinweg erhalten.

Farbschema und Dunkelmodus

Sieben abgestimmte Schemata – Ordivis, Blau, Türkis, Indigo, Neutral, Warm und Hoher Kontrast –, jedes hell und dunkel. Umgeschaltet wird ohne Neustart, die Wahl bleibt je Benutzer erhalten.

Hoher Kontrast

Ein eigenes Schema für hohen Kontrast. Es übernimmt auch den Hochkontrastmodus von Windows: Wer ihn im Betriebssystem eingeschaltet hat, muss in Ordivis nichts noch einmal einstellen.

Schriftgröße 80 bis 150 Prozent

Stufenlos einstellbar und in der gesamten Oberfläche wirksam – nicht nur in Fließtexten, sondern auch in Listen, Tabellen und Beschriftungen.

Reduzierte Bewegung

Übergänge und Animationen lassen sich abschalten. Für alle, denen Bewegung auf dem Bildschirm Beschwerden macht oder die Aufmerksamkeit abzieht.

Tastaturbedienung

Jeder Dialog lässt sich mit der Tastatur bedienen, der Tastaturfokus ist dauerhaft sichtbar, und das Portal trägt einen Sprung zum Inhalt. Aufgabenbrett und Kalender kommen bewusst ohne Ziehen und Ablegen aus: Verschoben wird über ein Menü je Karte – mit der Tastatur erreichbar.

Hilfstechnologien

Schaltflächen, die nur ein Symbol tragen, haben einen hinterlegten Namen und werden von Screenreadern angesagt statt übergangen.

Wie wir es prüfen

Der Kontrast wird bei jedem Bau geprüft, nicht bei jeder Abnahme

Ordivis Platform prüft die Lesbarkeit ihrer Farbschemata selbsttätig – bei jedem Bau der Anwendung. Verglichen wird jedes Paar aus Schrift- und Hintergrundfarbe gegen den Kontraststandard WCAG 2.1 AA. Geprüft werden 26 Paare je Schema; bis zu einer Erweiterung im August 2026 waren es elf.

Dass eine solche Prüfung etwas taugt, zeigt sich nicht daran, dass sie besteht, sondern daran, dass sie durchfallen lässt. Diese Fälle stehen im Changelog, mit Datum:

  • Sechs Farbpaare bei Warnungen, Erfolgs- und Hinweismeldungen verfehlten den Standard – am deutlichsten ein Hinweis mit 2,8 : 1 statt der geforderten 4,5 : 1. Aufgefallen ist das erst, als wir die Prüfung von elf auf 26 Paare erweitert haben: Ausgerechnet die Statusfarben standen vorher nicht darin, und die Prüfung meldete zuverlässig „alles besteht“.
  • Zwei Farbpaare des neuen Schemas Ordivis fielen mit 3,31 : 1 und 4,31 : 1 durch und wurden ersetzt, bevor das Schema ausgeliefert wurde.
  • Zwei ältere Lesbarkeitsfehler kamen beim Wechsel des Erscheinungsbildes ans Licht: Beschriftungen auf farbigen Schaltflächen erreichten 3,9 : 1, eine gedämpfte Textfarbe auf gehobenen Flächen 3,75 : 1.
  • Weiße Schrift auf hellen Statusplaketten war im Dunkelmodus nicht lesbar, weil die Plakettenfarbe mit dem Schema wechselte, ihre Beschriftung aber weiß blieb.
  • Vier von fünf Löschknöpfen im Client trugen keine Warnfarbe – und der eine vorhandene Warnstil war selbst falsch eingefärbt.
  • In 106 Hinweisfenstern tat die Eingabetaste nichts: Zum Bestätigen musste man zur Maus greifen. Ein Dialog ließ sich überhaupt nicht mit der Tastatur schließen.

Jeder dieser Punkte ist behoben. Wir führen sie hier auf, weil eine Liste ohne Fehlschläge nichts darüber sagt, ob überhaupt geprüft wurde.

Wo die Grenzen liegen

Was wir nicht behaupten

  • Es gibt keine förmliche Erklärung zur Barrierefreiheit. Weder nach BITV 2.0 noch nach EN 301 549 liegt eine Konformitätsbewertung vor, und keine externe Prüfstelle hat die Anwendungen begutachtet. Wir nennen deshalb Umgesetztes und keinen Konformitätsgrad.
  • Vollständig selbsttätig geprüft ist der Kontrast. Die übrigen Anforderungen – Bedienbarkeit mit Hilfstechnologien, Beschriftung jedes Bedienelements, sinnvolle Fokusreihenfolge – prüfen wir von Hand, nicht nach einem festen Prüfplan und nicht bei jeder Auslieferung.
  • Diese Angaben gelten für die Anwendungen – Windows-Client, Self-Service-Portal und Android-App. Was für diese Website gilt, steht weiter unten und ist getrennt gemessen.

Wenn Ihr Haus für eine Vergabe eine belastbare Aussage zu einem bestimmten Prüfkriterium braucht, fragen Sie danach. Wir sagen Ihnen, ob es erfüllt ist, ob wir es nicht wissen oder ob es nicht erfüllt ist.

Diese Website

Was für ordivis.eu selbst gilt

Eine Website, die über Barrierefreiheit schreibt, sollte die eigene gemessen haben. Hier steht, was dabei herauskam – gemessen am 21. August 2026 über alle 59 Seiten.

Gemessen und in Ordnung

  • Kontrast durchgehend über dem Soll. Fließtext 16,2 : 1, gedämpfter Text 7,7 bis 9,1 : 1, Verweise 7,5 bis 8,9 : 1, Beschriftung auf Schaltflächen 6,3 bis 7,5 : 1. Gefordert sind 4,5 : 1.
  • Jede Seite beginnt mit einem Sprung zum Inhalt. Er ist das erste Ziel der Tabulatortaste und überspringt das gesamte Menü.
  • Bereiche sind ausgezeichnet: Kopfbereich, Hauptmenü, Inhalt und Fußbereich lassen sich mit Hilfstechnologien einzeln anspringen.
  • Tastaturbedienung durchgehend. Untermenüs öffnen ohne Maus, Escape schließt sie und gibt den Fokus zurück. Die Bildergalerie öffnet mit Eingabe- oder Leertaste; nach dem Schließen steht der Fokus wieder auf dem Bild.
  • Der Tastaturfokus ist sichtbar – ein drei Pixel breiter Ring mit 7,5 bis 8,9 : 1 Kontrast, und zwar nur bei Tastaturbedienung, damit er beim Klicken nicht stört.
  • Reduzierte Bewegung wird übernommen. Wer sie im Betriebssystem eingestellt hat, bekommt die Inhalte ohne Einblendung.
  • Formularfelder sind beschriftet, Zoom ist nicht gesperrt, es gibt keine Videos, keine eingebetteten Fremdinhalte und nichts, was von selbst startet. Auch kein Tracking und keine Cookies.

Offen – und warum wir es trotzdem hinschreiben

  • Die Überschriftenstufen sind nicht überall lückenlos. Auf dreizehn Seiten – überwiegend den rechtlichen – folgt auf die Hauptüberschrift eine dritte statt einer zweiten Stufe, und die Spalten der Fußzeile stehen auf der vierten. Wer sich mit einem Screenreader an den Überschriften entlanghangelt, findet dort eine Lücke.
  • Es hat keine externe Prüfung gegeben. Eine Erklärung nach BITV 2.0 oder EN 301 549 liegt nicht vor. Beides gilt für öffentliche Stellen und nicht für uns – aber wir sagen lieber, dass wir es nicht haben, als den Eindruck zu erwecken, es sei geprüft.
  • Mit Screenreadern durchgespielt haben wir die Website nicht. Ausgezeichnet ist sie; erprobt ist sie nicht.
  • Geprüft wird von Hand. Anders als in der Anwendung, wo der Kontrast bei jedem Bau geprüft wird, hängt die Website an einer Messung zu einem Zeitpunkt. Beim nächsten größeren Umbau gehört sie wiederholt.

Unsere Zusage

Wir sagen keinen Konformitätsgrad zu, den niemand geprüft hat. Was wir zusagen, ist dies: Melden Sie uns eine Barriere, bekommen Sie eine Antwort – an support@ordivis.eu, mit der betroffenen Seite und, wenn möglich, dem verwendeten Hilfsmittel. Wir sagen Ihnen, ob wir sie beheben und wann. Auch dann, wenn die Antwort „nicht so bald“ lautet.

Und was oben unter „Offen“ steht, bleibt dort stehen, bis es erledigt ist – nicht bis es unauffällig geworden ist.

Eine Barriere melden

Sagen Sie uns, wo Sie hängen bleiben

Schreiben Sie an support@ordivis.eu. Hilfreich sind die betroffene Ansicht, das verwendete Hilfsmittel und was Sie erwartet hätten. Wir nehmen jede Meldung auf und sagen Ihnen, ob und wann wir sie beheben – auch dann, wenn die Antwort „nicht so bald“ lautet.

Wie Sie die Einstellungen erreichen und was sie im Einzelnen bewirken, steht im Handbuchkapitel Darstellung und Barrierefreiheit in der Dokumentation. Woran wir uns sonst halten, steht unter Grundsätze.

Sehen Sie es sich an.

In einer Demo zeigen wir Ihnen die Einstellungen an echten Daten – Hochkontrast, Schriftgröße, Tastaturbedienung – und sagen Ihnen, wo es noch hakt.