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Gesteuert wird über Produkte. Gearbeitet wird in Prozessen.

Seit der Doppik plant und steuert die Verwaltung über Produkte. Die Arbeit selbst folgt Prozessen – mit Auslöser, Schritten, Ergebnis und Rechtsgrundlage. Der Geschäftsverteilungsplan soll beide Welten verbinden und ist in der Praxis am Tag der Unterschrift veraltet. Ordivis Platform legt Produktplan, Prozesskatalog und Ihre Aufbauorganisation in ein System – und leitet den Geschäftsverteilungsplan daraus ab.

5.019 Verwaltungsprozesse als Referenz 148 Produkte des kommunalen Produktplans On-Premises im eigenen Rechenzentrum
Produktkatalog Prozesskatalog Prozesslandkarte Aufbauorganisation Stellen & Besetzungen Beauftragtenfunktionen Organigramm Geschäftsverteilungsplan Prüfbericht Fassungen mit Prüfsumme
462Fachaufgaben
100 %Prozesse mit Rechtsgrundlage
3Verwaltungsebenen filterbar
CC BYKGSt-Material, 3.0 DE
Der Bruch

Zwei Ordnungen, die nicht miteinander reden

Die Verwaltung führt ihr Leistungsspektrum im Produktplan und ihre Zuständigkeiten im Geschäftsverteilungsplan. Was sie tut, steht in keinem von beiden.

Der Produktplan beantwortet, wofür Geld ausgegeben wird – er ist ein Instrument der Haushaltssteuerung und war nie dafür gedacht, Arbeit zu beschreiben. Der Geschäftsverteilungsplan beantwortet, wer zuständig ist; er entsteht als Textdokument, wird als Anlage zur Geschäftsordnung erlassen und altert ab der ersten Umorganisation. Und der Prozess – das, was tatsächlich abläuft – ist im besten Fall in einem dritten Werkzeug erfasst, das mit keinem der beiden verbunden ist.

Die Folgen sind bekannt: Zuständigkeiten, die niemand mehr belegen kann. Onboarding, das aus Zurufen besteht. Vertretungsregelungen, die im Krankheitsfall nicht auffindbar sind. Und bei jeder Umorganisation dieselbe Handarbeit, weil die Zuständigkeit hunderte Male einzeln gepflegt wurde statt einmal.

Produktorientiert – der Stand von gestern

  • Der Produktplan steuert den Haushalt, nicht die Arbeit.
  • Der Geschäftsverteilungsplan ist ein Textdokument mit Stand vom Erlass.
  • Zuständigkeit hängt an Personen, nicht an Stellen.
  • Prozesse sind, wenn überhaupt, in einem eigenen Werkzeug beschrieben.
  • Eine Umorganisation heißt: alles noch einmal von Hand.

Prozessorientiert – was Ordivis Platform daraus macht

  • Produkt und Prozess stehen in einem Katalog, aufeinander bezogen.
  • Der Geschäftsverteilungsplan wird aus den Daten erzeugt, nicht geschrieben.
  • Zuständigkeit hängt an der Organisationseinheit und an Stellen.
  • Der Prozess ist der Träger – mit Rechtsgrundlage und Verwaltungsebene.
  • Eine Umorganisation heißt: das Organigramm anfassen, sonst nichts.
Baustein 1

Ein Referenzkatalog, der schon da ist

Kein Einführungsprojekt, kein Excel-Import, keine externe Beratung, um überhaupt anzufangen. Der kommunale Produktplan und der Prozesskatalog sind ausgeliefert und ab dem ersten Start durchsuchbar.

WasUmfangBemerkung
Hauptbereiche6oberste Gliederung des kommunalen Produktplans
Produktbereiche1613 davon tragen Prozesse
Produktgruppen41
Produkte148die Ebene, auf der die Federführung zugeordnet wird
Fachaufgaben462Bindeglied zwischen Produkt und Prozess
Verwaltungsprozesse5.0194.518 Kern-, 445 Unterstützungs-, 56 Managementprozesse
mit Rechtsgrundlage5.019jeder Prozess nennt seine Norm
mit LeiKa-Bezug4.389Verknüpfung zum Leistungskatalog der Verwaltung
Verwaltungsebenen3Gemeinde/Stadt (1.718), Kommunalverband (2.925), Land (376)

Jeder Prozess ist einem Produktbereich zugeordnet

Das ist der Punkt, an dem die beiden Ordnungen zusammenfinden: Es gibt keinen Prozess im Katalog, der ins Leere zeigt. Umgekehrt gilt das nicht – 13 der 16 Produktbereiche tragen Prozesse; Sportförderung, Wirtschaft und Tourismus sowie Zentrale Finanzleistungen sind im Prozesskatalog nicht abgedeckt. Wir schreiben das hin, weil es stimmt.

Katalog ist nicht Bestand

Der Katalog ist eine Referenz und erzeugt keine Konfigurationselemente. Erst die Übernahme legt einen Geschäftsprozess in Ihrem Bestand an – für die Prozesse, die Ihre Verwaltung wirklich ausführt. Die Übernahme ist wiederholbar, zeigt vorher eine Vorschau und legt nichts doppelt an.

Der Grund ist praktischer Natur: 5.019 Prozesse als Datensatz wären 5.019 Nummern, Audit-Zeilen und Suchtreffer für Material, das eine einzelne Kommune zu einem erheblichen Teil nie ausführt. Ein Katalog, der die Suche unbrauchbar macht, hilft niemandem.

Prozesslandkarte statt Liste

Drei Bänder – Management, Kern, Unterstützung – mit Kacheln und Anzahl, per Klick bis zur Prozessliste. Gefiltert wird nach Verwaltungsebene und Prozessart; die Ebene ist auf Gemeinde/Stadt vorbelegt, denn ohne Filter wären es 5.019 Prozesse und damit keine Landkarte.

Quelle: Material der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement), lizenziert unter CC BY 3.0 DE. Der Quellenvermerk erscheint im Produkt überall dort, wo Katalogdaten sichtbar werden.

Baustein 2

Ihre Verwaltung, vollständig abgebildet

Nicht ein Organigramm zum Anschauen, sondern die Struktur, auf die sich der Geschäftsverteilungsplan stützt.

Einheiten

Dezernate, Fachbereiche, Ämter, Fachgebiete, Stabsstellen und Eigenbetriebe – anlegen, ändern, umhängen, löschen. Beim Umhängen verhindert eine Ringprüfung kopfstehende Bäume; gelöscht wird nur, was nichts mehr trägt.

Stellen

Mit Stellenzeichen, wie es im GVP erscheint, und Stellenumfang in Vollzeitäquivalenten. Genau eine Stelle je Einheit ist die Leitung – als Stelle, nicht als Personenfeld.

Besetzungen

Mit Anteil und Gültigkeit. Zwei Personen zu je 50 % sind zwei Besetzungen; die Summe darf 100 % nicht überschreiten. Vertretungen zählen nicht mit – sie greifen bei Abwesenheit.

Beauftragten­funktionen

Informationssicherheits-, Datenschutz-, Brandschutz-, Gleichstellungsbeauftragte – mit Wahrnehmung und Vertretung in einem Eintrag. Ausdrücklich getrennt von Softwareberechtigungen und Krisenstabsrollen.

Organigramm

Aus denselben Daten gezeichnet, als PNG exportierbar für Handbuch, Aushang und Bericht. Kein zweiter Pflegeort, der auseinanderläuft.

CSV-Austausch

Eine flache Tabelle, eine Zeile je Stelle – die Form, in der eine Verwaltung ihre Organisation ohnehin führt. Der Export ist zugleich die Importvorlage: herunterladen, in Excel ergänzen, zurückspielen.

Warum die Leitung eine Stelle ist

Ein Personenverweis am Datensatz kann nicht abbilden, was in der Verwaltung Alltag ist: eine vakante, eine geteilte oder eine vertretene Leitung. Die Leitung ist deshalb eine Stelle mit Kennzeichen, und wer sie innehat, ist eine Besetzung mit Anteil und Zeitraum. Der Wechsel in der Amtsleitung ändert die Besetzung – nicht den Geschäftsverteilungsplan.

Nichts wird gelöscht

Eine aufgelöste Stelle und eine beendete Besetzung werden zum Stichtag beendet, nicht entfernt. Alte Fassungen des Geschäftsverteilungsplans bleiben dadurch lesbar – und eine Zuständigkeit von vor drei Jahren lässt sich noch belegen.

Baustein 3

Der Geschäftsverteilungsplan ergibt sich

Er wird nicht geschrieben, sondern aus Produktzuordnung und Aufbauorganisation abgeleitet – und jede Angabe zeigt, woher sie kommt.

  1. Ein Produkt, eine Organisationseinheit

    Sie ordnen ein Produkt einer Einheit zu. Damit steht die Federführung für alle Prozesse dieses Produkts. Bei einem Wechsel in der Amtsleitung wird das Organigramm angefasst – nicht jeder einzelne Prozess.

  2. Der Einzelfall sticht die Regel

    Ein ausdrücklicher Eintrag am Prozess hat Vorrang vor der Ableitung. Die Ausnahme bleibt möglich, ohne dass sie zur Pflegearbeit für alles andere wird.

  3. Die Herkunft steht dabei

    In Liste, Detail und PDF ist erkennbar, ob eine Zuständigkeit geerbt oder gepflegt ist. Ein geerbter Eintrag darf nicht aussehen wie ein bestätigter – sonst prüft ihn niemand mehr.

  4. Mitwirkung, Beratung, Information

    Erben umgekehrt nach unten und sind auf Produkt-, Fachaufgaben- oder Prozessebene zuweisbar. Die Federführung bleibt davon unberührt: Sie kommt aus genau einer Quelle.

  5. Der Prüfbericht nennt die Lücken

    Prozesse ohne Federführung, doppelte Federführung, Produkte ohne Einheit, Einheiten ohne Leitung, verwaiste Zuordnungen. Ein Plan, der seine eigenen Fehlstellen benennt, ist mehr wert als einer, der vollständig aussieht.

  6. Fassungen, die zitierfähig sind

    Eine Fassung friert Datenstand, PDF und dessen SHA-256-Prüfsumme ein, mit Ausgabedatum und Ersteller. Die Stichtagsabfrage liest die Fassung, statt den Stand zu rekonstruieren – und zwei Fassungen lassen sich vergleichen.

Onlinezugangsgesetz

Dieselbe Verwaltung, von außen gesehen

Der OZG-Umsetzungskatalog ordnet Verwaltungsleistungen nicht nach Behörden, sondern danach, in welcher Situation Menschen und Unternehmen sie brauchen: 18 Themenfelder, 54 Lebens- und Geschäftslagen, 575 Leistungen. Er ist damit die Außensicht auf genau die Verwaltung, die Produktplan und Prozesskatalog von innen beschreiben – und in Ordivis Platform sind beide Seiten verbunden.

  • Jede Leistung findet ihre Prozesse. Verbunden wird über den LeiKa-Schlüssel auf Produktebene – er zeigt auf ein Produkt, aber auf bis zu 722 einzelne Prozesse. Aus der Produktzuordnung folgt die Federführung: Wer im Geschäftsverteilungsplan zuständig ist, ist es auch für die OZG-Leistung.
  • Umsetzungsstand je Leistung. OZG-Reifegrad 0 bis 4, Umsetzungsart (Eigenentwicklung, EfA-Nachnutzung, EfA-Bereitstellung, Portalverbund), das verarbeitende Fachverfahren und der Online-Dienst.
  • Der Digitalisierungsstand ergibt sich. Reifegrade, Umsetzungsarten und Zuordnungsgrad je Themenfeld und je Organisationseinheit – ohne eine zweite Liste zu pflegen.
  • Der Prüfbericht nennt den Schnittstellenbruch. Reifegrad 2 ohne hinterlegtes Fachverfahren, EfA-Nachnutzung ohne Angabe des Bereitstellers, Leistung ohne Zuordnung.
  • Bundeseinheitliche Texte inklusive. Volltext, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten und Rechtsgrundlagen aus den FIM-Katalogen des Bundes – mitgeliefert, ohne Internetzugang nutzbar.
  • Abgleich gegen die Stammprozesse des Bundes. Auf Wunsch wird der modellierte Referenzablauf geholt und gegen Ihre freigegebene Prozessdefinition gestellt.

Was die Quelle nicht hergibt, behaupten wir nicht

Die Vollzugsebene steht in der LeiKa-Typisierung – und die unterscheidet an einer entscheidenden Stelle nicht weiter: Bei vielen Leistungen heißt der Wert „Land oder Kommune“, weil das Landesrecht je Bundesland entscheidet, wer vollzieht. Ordivis Platform zeigt genau das an, statt daraus eine kommunale Zuständigkeit abzuleiten. Der Filter „Nur was uns betrifft“ blendet deshalb ausschließlich aus, was nachweislich eine andere Ebene betrifft.

Und: „Noch nicht bewertet“ ist ein eigener Zustand, nicht Reifegrad 0. Eine nicht getroffene Aussage als „nur Information“ zu zählen, ließe den Digitalisierungsstand systematisch zu gut aussehen.

In der Praxis

Was das an einem Dienstag ändert

  • Umorganisation: Ein Amt wird geteilt. Sie hängen Einheiten um und ordnen Produkte neu zu – der Plan folgt.
  • Krankheitsfall: Wer vertritt die Datenschutzbeauftragte? Steht am Eintrag, nicht in einer E-Mail von 2023.
  • Onboarding: Eine neue Sachbearbeiterin sieht, welche Prozesse ihre Stelle trägt und auf welcher Rechtsgrundlage.
  • Rechnungsprüfung: Zuständigkeit zum Stichtag – aus der eingefrorenen Fassung, mit Prüfsumme.
  • Digitalisierung: Der Prozess ist beschrieben, bevor über seine Automatisierung gesprochen wird.
  • Informationssicherheit: Der Prozess hängt an den Konfigurationselementen, die ihn tragen – dieselbe Datenbasis wie im ISMS.
Wir zeigen, was ist

Was dieser Bereich nicht leistet

Zu unserer Maxime gehört, die Grenzen zu benennen, bevor Sie sie im Betrieb finden.

  • Kein Ersatz für Ihre Geschäftsordnung. Der erzeugte Plan ist eine Grundlage – erlassen wird er von Ihnen.
  • Der Katalog ist nicht Ihre Verwaltung. Er ist Referenzmaterial; welche Prozesse Sie führen, entscheiden Sie.
  • Drei Produktbereiche ohne Prozesse. Sportförderung, Wirtschaft und Tourismus, Zentrale Finanzleistungen.
  • Keine Workflow-Automatisierung des Fachverfahrens. Beschrieben wird der Prozess, ausgeführt wird er in Ihren Fachverfahren.
  • Produktkatalog, GVP und OZG-Katalog erscheinen nur bei der Organisationsart öffentliche Verwaltung. Ablauf- und Aufbauorganisation stehen allen offen.
  • Keine Meldung an den Portalverbund. Der Umsetzungsstand wird bei Ihnen geführt und ausgewertet – an das Dashboard Digitale Verwaltung meldet Ordivis Platform nichts.
  • Ordivis Platform ist im Pilotbetrieb – der erste Pilotkunde arbeitet produktiv damit; allgemein verfügbar ab 1. Januar 2027. Modulreife ansehen.
Häufige Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Produktplan und Prozesskatalog?

Der Produktplan gliedert das Leistungsspektrum für die Haushaltssteuerung – er beantwortet, wofür Geld ausgegeben wird. Der Prozesskatalog beschreibt, wie die Leistung erbracht wird: Auslöser, Schritte, Ergebnis, Rechtsgrundlage. Beide beschreiben dieselbe Verwaltung aus zwei Blickwinkeln; Ordivis Platform führt sie zusammen.

Entstehen durch den Katalog 5.019 Datensätze in meinem System?

Nein. Der Katalog erzeugt keine Konfigurationselemente. Erst die Übernahme legt einen Geschäftsprozess im Bestand an – wiederholbar, mit Vorschau, ohne Verdopplung.

Woher stammen die Daten?

Aus dem Material der KGSt, lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE). Der Quellenvermerk ist als Datum am Katalogstand hinterlegt statt im Programm fest verdrahtet – ein neuer Katalogstand bringt seinen eigenen Vermerk mit.

Warum wird die Federführung abgeleitet statt am Prozess gepflegt?

Weil sonst jeder Wechsel in der Amtsleitung hunderte Einzelpflegen auslöst. Eine Zuordnung Produkt zu Einheit trägt alle Prozesse dieses Produkts; der ausdrückliche Eintrag am Prozess bleibt als Ausnahme möglich.

Kann ich meine bestehende Aufbauorganisation übernehmen?

Ja, über CSV mit einer Zeile je Stelle. Der Export liefert genau die Spalten, die der Import erwartet. Vorschau vor dem Schreiben, abgewiesene Zeilen werden gemeldet statt verschluckt, ein zweiter Lauf ändert nichts.

Brauche ich dafür die übrigen Module?

Nein – aber sie teilen sich die Datenbasis. Der Geschäftsprozess ist dasselbe Konfigurationselement, auf das sich Notfallmanagement, ISMS und Verarbeitungsverzeichnis beziehen. Wer den Prozess einmal beschreibt, hat ihn überall.

Sehen Sie sich an, was heute schon läuft.

Wir zeigen Ihnen den Bereich Organisation an echten Daten – Katalog, Aufbauorganisation und einen erzeugten Geschäftsverteilungsplan, in einer Videokonferenz.

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